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Ordnungen
Beitragsordnung
Die Beitragspflichten der Mitglieder werden meist nicht in der Satzung des Vereins, sondern in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt. Letztere kann eine Satzung aber nicht ersetzen, um die Beitragspflicht der Mitglieder zu begründen. Die Satzung muss Regelungen enthalten, ob und welche Beiträge (z. B. Regelbeitrag, Umlagen) von den Mitgliedern zu leisten sind, und dient damit als Ermächtigungsgrundlage für die Beitragsordnung.
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Ehrenordnung
Mit einer Ehrenordnung wird in Vereinen geregelt, wie deren Mitglieder und Angehörige zu ehren sind. Des Weiteren kann in einer Ehrenordnung festgelegt werden unter welchen Umständen und Anlässen den Mitgliedern eine besondere Ehrung in Form eines Ordens oder eines Ehrenzeichens eine Auszeichnung verliehen werden soll und kann.
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Finanzordnung
Die Finanzordnung muss auf der Satzung basieren. Die Satzung muss den Verein also ausdrücklich dazu berechtigen, eine Finanzordnung zu erlassen.
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Geschäftsordnung
Wie für alle Vereinsordnungen gilt auch für Geschäftsordnungen: Sie können eine Satzung nicht ersetzen, sondern lediglich ausgestalten, was in Form grundsätzlicher Bestimmungen in der Satzung vorgegeben ist. Die Satzung muss also auch hier als Ermächtigungsgrundlage dienen.
Gegenstand von Geschäftsordnungen sind die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Mitgliederversammlungen.
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Wahlordnung
Wahlordnungen enthalten verbindliche Regelungen zur Einberufung, Leitung und zum Ablauf einer Wahl. Sie basieren auf der Satzung des Vereins.
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Datenschutzordnung
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten der Mitglieder
im Verein verarbeitet.
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