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Details
Kategorie: Ordnungen
Veröffentlicht: 16. Mai 2024

Ordnungen

Beitragsordnung

Die Beitragspflichten der Mitglieder werden meist nicht in der Satzung des Vereins, sondern in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt. Letztere kann eine Satzung aber nicht ersetzen, um die Beitragspflicht der Mitglieder zu begründen. Die Satzung muss Regelungen enthalten, ob und welche Beiträge (z. B. Regelbeitrag, Umlagen) von den Mitgliedern zu leisten sind, und dient damit als Ermächtigungsgrundlage für die Beitragsordnung.
Download – Beitragsordnung

Ehrenordnung

Mit einer Ehrenordnung wird in Vereinen geregelt, wie deren Mitglieder und Angehörige zu ehren sind. Des Weiteren kann in einer Ehrenordnung festgelegt werden unter welchen Umständen und Anlässen den Mitgliedern eine besondere Ehrung in Form eines Ordens oder eines Ehrenzeichens eine Auszeichnung verliehen werden soll und kann.
Download – Ehrenordnung

Finanzordnung

Die Finanzordnung muss auf der Satzung basieren. Die Satzung muss den Verein also ausdrücklich dazu berechtigen, eine Finanzordnung zu erlassen.
Download – Finanzordnung

Geschäftsordnung

Wie für alle Vereinsordnungen gilt auch für Geschäftsordnungen: Sie können eine Satzung nicht ersetzen, sondern lediglich ausgestalten, was in Form grundsätzlicher Bestimmungen in der Satzung vorgegeben ist. Die Satzung muss also auch hier als Ermächtigungsgrundlage dienen.
Gegenstand von Geschäftsordnungen sind die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Mitgliederversammlungen.
Download – Geschäftsordnung

Wahlordnung

Wahlordnungen enthalten verbindliche Regelungen zur Einberufung, Leitung und zum Ablauf einer Wahl. Sie basieren auf der Satzung des Vereins.
Download – Wahlordnung

Kinder- und Jugendschutz

Im August 2024 wurde das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz BbgKJG vom Landtag verabschiedet. Es regelt die Förderung und den Schutz junger Menschen. Gemäß den §§ 26 und 27 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes (BbgKJG) sind Vereine als sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Im anhängenden Download sind das Schutzkonzept nebst Anlagen (u.a. zur Erlangung eines erweiterten Führungszeugnisses) enthalten.
Downloads:
- Kinder- und Jugendschutz im PSV Cottbus 90 e.V.
- Anlage 1: Verhaltenskodex Kinderschutz StSB
- Anlage 2: Checkliste Kindeswohlgefährdung
- Anlage 3: Leitlinien Aufarbeitung dsj
- Anlage 4: Verfahren Beantragung EFZ
- Anlage 5: EFZ Antrag Privatperson
- Anlage 6: EFZ Antrag Verein

Datenschutzordnung

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten der Mitglieder
im Verein verarbeitet.
Download – Datenschutzordnung

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